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Alle Frauen haben von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillphase Anspruch auf Versorgung durch eine Hebamme. Der Umfang ist für Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenkassen gleich.

Die Betreuung findet überwiegend in der persönlichen Begegnung im Rahmen von Hausbesuchen statt. Mündliche Beratungen organisiere ich als Videosprechstunde*, und setze damit die jüngsten Vorgaben der Krankenkassen um. Kurze Absprachen sind per Telefon, Messenger oder E-Mail möglich.

Bei jeder Terminplanung stimmen wir das Thema und die Dauer der Beratung ab. Sollte die Zeit nicht reichen, vereinbaren wir umgehend einen neuen Termin - in wichtigen Fällen für den selben Tag.

Schwangerschaft

Während deiner Schwangerschaft hast du einen weitgehend unbegrenzten Anspruch auf Hebammenhilfe. Dazu gehören neben allgemeiner Beratung und Hilfe bei Beschwerden auch die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen laut Mutterpass. Dein Partner oder deine Partnerin ist eingeladen, dabei zu sein.

  • Hausbesuche in der Schwangerschaft plane ich im Halbstundentakt. Da ich zwischen den Terminen Fahrzeit berücksichtigen muss, dauern die Besuche effektiv ca. 35, 65 oder 95 Minuten, bei Bedarf auch darüber hinaus.
  • In der Videosprechstunde* reserviere ich 25 oder 45 Minuten je Termin. Kurz vor Beginn schicke ich dir einen Link. Das Gespräch ist auch ohne Bild möglich.
  • Per Telefon, Messenger oder E-Mail stehe ich dir für kurze Absprachen und Infos zur Verfügung.

Wochenbett

Während deines stationären Krankenhausaufenthalts wirst du ausschließlich vom Stationsteam versorgt. Ab dem Tag deiner Entlassung bin ich dann wieder für dich da. Das gilt auch, wenn dein Baby weiterhin stationär versorgt wird und du als Begleitmutter bei ihm bist.

Im "frühen Wochenbett" (das sind die ersten 10 Tage nach der Geburt) sind jeweils zwei Termine täglich vorgesehen. Es hat sich bewährt, den ersten Besuch als Videotelefonat* zu planen. Das ist für euch ruhiger, und ist zudem eine gute Vorbereitung auf den dann folgenden Hausbesuch.

Im "späten Wochenbett" (das ist der Zeitraum bis 12 Wochen nach der Geburt) werden die Besuche zunehmend seltener. In diesem Zeitraum ist die Anzahl der Leistungen begrenzt.

  • Hausbesuche im Wochenbett plane ich grundsätzlich im Stundentakt (Dauer ca. 35 Minuten)

  • Für Videotermine* im Wochenbett reserviere ich grundsätzlich ein Zeitfenster von 25 Minuten.

  • Um das insgesamt begrenzte Leistungskontingent bestmöglich im Rahmen von Hausbesuchen und Videoterminen zu nutzen, sollten sich Absprachen und Infos per Telefon, Messenger oder E-Mail auf das Nötigste beschränken.

Still- und Ernährungsberatung

Ab der 13. Woche bis zum Ende der Stillphase hast du Anspruch auf Still- und Ernährungsberatung des Kindes. Die Rahmenbedingungen sind mit dem späten Wochenbett identisch.

Weitergehende Hilfen

Sollte das Kontingent für begrenzte Leistungen zur Neige gehen, informiere ich dich rechtzeitig. Bei medizinischer Notwendigkeit bereite ich dir eine "ärztliche Anordnung für weitere Hebammenleistungen" zur Vorlage bei deiner Frauen-, Kinder-, oder Hausärztin vor.

Als Familienhebamme im Bereich Lotte und Westerkappeln kann ich dich darüber hinaus bis zum 1. Geburtstag des Kindes begleiten.

 

* NEU: Im aktuellen "Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V" ist zur ausführlichen fernmündlichen Beratung die Verwendung eines von der GKV zertifizierten Videotools vorgeschrieben. Die Anwendung läuft zuverlässig in jedem gängigen Browser und ist besonders sicher (peer to peer). Die Teilnahme ist auch ohne Bild oder Kamera möglich.